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Allgemeines

Was darf ein Selbstständiger Bilanzbuchhalter (SBB)?

Die Kernkompetenzen des Selbstständigen Bilanzbuchhalters (SBB) sind:

  • Personalverrechnung
  • Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren
  • Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung, Abfassung und Übermittlung der Erklärung für Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörde als Bote auch auf elektronischem Weg
  • laufende Verbuchung von Geschäftsfällen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
  • Bilanzierung bis zu den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmale (§ 221 UGB, EUR 4,84 Mio. Bilanzsumme, EUR 9,68 Mio. Umsatzerlöse, durchschnittlich maximal 50 Arbeitnehmer)
  • Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften
  • Kostenrechnung, Kalkulation, Controlling

 

Verschwiegenheitspflicht

Bilanzbuchhalter sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf persönliche Umstände sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.